07.04.2014 - 8.43 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vorgelän...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorgelände Babelsberger Park ist nach § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen