12.05.2014 - 7.42 Umsetzung des Hauptausschuss-Beschlusses DS 12/...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Krause beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 26.03.2014, DS 12/SVV/0664, wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1.       Die Kommunale Bewertungsstelle prüft, welche Grundstücke einen Vorteil durch die Beseitigung der vorhandenen Stromleitung haben und ermittelt die jeweiligen grundstücksbezogenen Wertzuwächse.

 

2.       Dem Leitungsnetzbetreiber ist die Bereitschaft zur Übernahme der Mehrkosten für die Erdverkabelung der 110 kV-Leitung in Form einer ratierlichen Zahlung anzuzeigen.

 

3.       Mit dem Leitungsnetzbetreiber sind kurzfristig Abstimmungen zur Konkretisierung  der  Trassenführung der Erdverkabelung der 110 kV-Leitung zu führen. Die BI „Golm unter Strom“ ist in den Abstimmungsprozess einzubeziehen. Nach Festlegung der Trassenführung der neuen, unterirdisch zu verlegenden Leitung ist mit den dadurch betroffenen Grundstückseigentümern die erforderliche Leitungsrechtseinräumung zu klären und Bauerlaubnisverträge zu verhandeln.

 

4.       Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im August 2014 das Ergebnis der Prüfung gemäß Ziffer 1, die Ergebnisse der Gespräche und Verhandlungen gemäß Ziffer 3 zur Entscheidung über die weiteren erforderlichen Schritte vorzulegen.

5.         Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende September ein Vorschlag für die Finanzierung der seitens der LHP zu tragenden Mehrkosten für die Umlegung der 110 kV-Leitung vorzulegen. Der Vorschlag soll insbesondere berücksichtigen, zur Gegenfinanzierung Einnahmeverbesserungen durch Aufwertung bzw. Entwicklung und Verwertung kommunaler Liegenschaften in Golm zu erzielen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister, Herr Jakobs beantragt, den Punkt 2 des o. g. Änderungsantrages zu streichen und stattdessen den Punkt 2 der Verwaltung abzustimmen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit 9 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 9 Nein-Stimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt, im Punkt 5  des o. g. Änderungsantrages den letzten Satz zu streichen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schubert beantragt, im Punkt 5, letzter Satz, das Wort insbesondere“ zu streichen und dafür „auch“ einzugen.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Änderungs-/Ergänzungsanträge:

Der Stadtverordnete Heinzel beantragt namens der Fraktion CDU/ANW:

 

  1. Der Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktion SPD ist wie folgt zu ergänzen:

 

Gleichzeitig ist darauf hinzuwirken, dass der Netzbetreiber im Zeitraum der vorbereitenden Arbeiten (siehe Punkt 3) keine anderen Baumaßnahmen einleitet.

 

Abstimmung:

Dieser Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

  1. Der Punkt 5 ist wie folgt zu ändern:

 

Die Finanzierung der Mehrkosten wie im Punkt 2 gefordert, werden in den Haushaltsplänen der Stadt Potsdam, beginnend ab 2015, eingestellt.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

 

 

Nach der Abstimmung dieser Drucksache gibt der Oberrgermeister Herr Jakobs zu Protokoll,  dass er die Gespräche mit dem Leitungsnetzbetreiber e.dis hren werde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Grundstückseigentümer.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 26.03.2014, DS 12/SVV/0664, wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1.       Die Kommunale Bewertungsstelle prüft, welche Grundstücke einen Vorteil durch die Beseitigung der vorhandenen Stromleitung haben und ermittelt die jeweiligen grundstücksbezogenen Wertzuwächse.

 

2.       Dem Leitungsnetzbetreiber ist die Bereitschaft zur Übernahme der Mehrkosten für die Erdverkabelung der 110-kV-Leitung in Form einer ratierlichen Zahlung anzuzeigen.

 

3.       Mit dem Leitungsnetzbetreiber sind kurzfristig Abstimmungen zur Konkretisierung  der  Trassenführung der Erdverkabelung der 110-kV-Leitung zu führen. Die BI „Golm unter Strom“ ist in den Abstimmungsprozess einzubeziehen. Nach Festlegung der Trassenführung der neuen, unterirdisch zu verlegenden Leitung ist mit den dadurch betroffenen Grundstückseigentümern die erforderliche Leitungsrechtseinräumung zu klären und Bauerlaubnisverträge zu verhandeln.

 

4.       Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im August 2014 das Ergebnis der Prüfung gemäß Ziffer 1, die Ergebnisse der Gespräche und Verhandlungen gemäß Ziffer 3 zur Entscheidung über die weiteren erforderlichen Schritte vorzulegen.

5.         Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende September ein Vorschlag für die Finanzierung der seitens der LHP zu tragenden Mehrkosten für die Umlegung der 110-kV-Leitung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einer Stimmenthaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen