09.07.2014 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt:

 

In der Anlage 1 ist der 1. Absatz unter „Planungsziele“ wie folgt zu ergänzen:

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Präzisierung der planungsrechtlichen Festsetzungen für das Gewerbegebiet GE 1, in dem nicht eingehauste Stellplatzanlagen oberhalb des Geländeniveaus auszuschließen sind.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 14 Ja-Stimmen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“, Teilbereich Gewerbegebiet GE 1, ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", Teilbereich Gewerbegebiet GE 1 erst im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen