09.07.2014 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 09.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.
Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt:
In der Anlage 1 ist der 1. Absatz unter „Planungsziele“ wie folgt zu ergänzen:
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Präzisierung der planungsrechtlichen Festsetzungen für das Gewerbegebiet GE 1, in dem nicht eingehauste Stellplatzanlagen oberhalb des Geländeniveaus auszuschließen sind.
Abstimmung:
Diese Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 14 Ja-Stimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“, Teilbereich Gewerbegebiet GE 1, ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße", Teilbereich Gewerbegebiet GE 1 erst im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,3 kB
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