27.08.2014 - 7 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Restaurant „Minsk“
Auf die Nachfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Rahmenbedingungen und Nutzungsplänen für das ehemaligen Restaurant „Minsk“ informiert Herr Böhme, dass alle 29 Interessenten, die sich in den letzten zwei Jahren gemeldet haben, angeschrieben worden seien. Zum vorgegebenen Termin habe es vier verbindliche Angebote gegeben, davon drei mit einem konkreten Kostenangebot. Bis Mitte September werde es Gespräche zu den Angeboten geben und diese anschließend ausgewertet.
Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass sich das weitere Verfahren insbesondere an dem Erlös aus dem Grundstück „festmache“. Er meine aber, eine Entscheidung sollte nicht nur auf Grund des Erlöses aus dem Grundstücksverkauf gefällt werden, sondern sich auch an einer sinnvollen Nutzung orientieren, wie z. B. dem Vorschlag des Landessportbundes.
110-KV-Leitung Golm
Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch, ob die Grundstückseigentümer bereit seien, den Wertausgleich für ihre Grundstücke zu zahlen, antwortet der Oberbürgermeister. 6 von 41 betroffenen Grundstückseigentümern signalisieren eine mögliche Zustimmung unter dem Vorbehalt der genauen Kenntnis des letztendlichen Betrages. Soweit hierzu entsprechende Informationen vorliegen, werden die Gespräche fortgesetzt.
Fraktionsfinanzierung/Entschädigungssatzung
Frau Ziegenbein verweist auf die Mitteilungsvorlage bezüglich der Prüfung der Verwendungsnachweise der Fraktionszuwendungen. In diesem Zusammenhang habe der Oberbürgermeister den Vorschlag unterbreitet, die Fraktionsfinanzierung für die Wahlperiode 2014 – 2019 im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf Grundlage eines bis dahin vorliegenden Entwurfs zu besprechen.
Dem folgend wird vorgeschlagen, eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe am 16.09.2014 unter Leitung von Herrn Exner durchzuführen. Im Weiteren wird vorgeschlagen, damit auch einen Entwurf der Entschädigungssatzung zu besprechen. Im Vorfeld wird zu beiden Themen eine Diskussionsgrundlage ausgereicht.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.