27.08.2014 - 3 Einsprüche gegen die Kommunalwahl am 25. Mai 2014

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Der Oberbürgermeister verweist eingangs darauf, dass die Stadtverordnetenver-sammlung per Beschluss in der letzten Sitzung die Aufgabe der Vorprüfung von Wahleinsprüchen dem Hauptausschuss übertragen hat. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahleinsprüche trifft die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am 17.09.2014. Gemäß § 56 Abs. 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz können die Beteiligten auf Antrag gehört werden; entsprechende Anträge liegen derzeit nicht vor. Wenn sich der Hauptausschuss dazu entschließt, könne dies in der nächsten Sitzung am 10.09.2014 erfolgen.

 

Anschließend erläutert Herr Dr. Förster die ausgereichten Wahleinsprüche sowie seine Stellungnahme als Wahlleiter. Er empfiehlt im Ergebnis, 3 Wahleinsprüche als unbegründet und einen wegen Unzulässigkeit (der Wahleinspruch wurde von einer nicht wahlberechtigten Person eingelegt) zurückzuweisen.

In der sich anschließenden Diskussion führt Herr Schüler aus, dass er den Wahleinspruch des Herrn Dr. Wegewitz nicht als unbegründet, sondern als begründet ansehe, wenn auch damit das Wahlergebnis nicht in unzulässiger Weise beeinflusst wurde. Laut einem BGH-Urteil sei der akademische Grad zwar nicht Bestandteil des Namens, trotzdem sehe er in der Aufführung des akademischen Grades bei denen, die dies auch ungefragt angegeben haben, eine Ungleichbehandlung und diese sei eben bei einer Wahl unzulässig.

Er plädiert dafür, Herrn Dr. Wegewitz zu seinem Wahleinspruch anzuhören.

 

Dieser Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mit 7 Nein-Stimmen, bei 5 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Im Weiteren werden pro und contra der Angabe des akademischen Grades diskutiert und empfohlen, diese Angabe zukünftig explizit abzufragen.

 

Anschließend wird der Antrag von Herrn Schüler, den Wahleinspruch von Herrn Dr. Wegewitz als begründet, aber das Ergebnis der Wahl nicht beeinflussend zurückzuweisen, mit 7 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 4 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen.

 

Der Oberbürgermeister stellt die Empfehlung des Wahlleiters, 3 Wahleinsprüche als unbegründet und eine wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen, zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            15

Ablehnung:                              1

Stimmenthaltung:                1

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