24.09.2014 - 3.2 Änderung der Spielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Heuer informiert namens der Fraktion SPD über eine neue Fassung des Antrags mit folgendem Wortlaut:

 

Die Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam wird wie folgt ergänzt:

 

§ 2 wird § 2 Abs. 1

Neu eingefügt wird

§ 2 Abs. 2:

Flächen, die nach Nr. 2 und 3 errichtet werden, sollen öffentlich zugänglich sein, soweit nicht tatsächliche Gegebenheiten (z.B. Hoflage und vollständige Umbauung) dies ausschließen.

 

Er begründet dies damit, dass gemäß § 3 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen die durch die Gemeinde in einer örtlichen Bauvorschrift nach § 81 festgesetzten Kinderspielplätze hergestellt werden müssen. Die Gemeinde könne dabei die Größe, Art und Ausstattung der Kinderspielplätze nach Art und Maß der Nutzung festsetzen.

Die Antragstellerin gehe davon aus, dass Kinder in einem Alter bis zu 6 Jahren regelmäßig nicht selbständig einen entsprechenden Spielplatz aufsuchen werden und es insofern kein Erfordernis bestehe, Spielflächen nach § 2 Nr. 1 Kinderspielplatzsatzung (Spielflächen für Kinder im Alter bis zu 6 Jahren) öffentlich zugänglich zu machen. Anders verhalte es sich bei Spielflächen für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren oder Freiflächen für Jugendliche, da hierbei davon auszugehen sei, dass diese Flächen zwangsläufig auch der Entwicklung von Sozialkontakten dienen und Kinder sowie Jugendliche sich dort gemeinsam auf Spielplätzen aufhalten und diese gemeinschaftlich nutzen.

Gebe es keinen öffentlichen Zugang, könne eine Spielfläche ihren sozialpädagogischen Zweck nicht erfüllen bzw. werde sie auch von „berechtigten“ Kindern und Jugendlichen nicht oder nur teilweise genutzt. Deshalb sollen Spielflächen, die nach der Kinderspielplatzsatzung errichtet wurden, öffentlich zugänglich sein, um der Gesundheit und dem Schutz der Kinder gerecht zu werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass es gut sei, einen konkreten und offensichtlich abgestimmten Beschlussvorschlag vorliegen zu haben, der dann auch gleich abgestimmt werden könne.

Herr Klipp verweist darauf, dass dieser Vorschlag jetzt „frisch“ sei und seine Verwaltung nun prüfensse, ob ihre rechtlichen Bedenken ausgeräumt seien. Diese Rechtssicherheit diene auch der Antragstellerin und er werde das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorlegen.

Herr Kirsch äert seine Bedenken zu der jetzt vorliegenden Textfassung, da Eigentum grundgesetzlich geschützt sei.

Herr Heuer entgegnet darauf, dass Eigentum auch verpflichte und in diesem Sinne sei der Antrag zu verstehen. Herr Wellman regt einen Vergleich mit anderen Städten an.

Gegen die Zurückstellung und Wiedervorlage am 15. Oktober 2014 erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage