12.11.2014 - 4.3 Neufassung der Hauptsatzung der Landeshauptstad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Beschlussvorlage, so der Oberbürgermeister, sei den Fraktionen bereits im Oktober übergeben worden. Änderungsanträge liegen bis auf den der Fraktion DIE aNDERE nicht vor. Das darin enthaltene Anliegen, dass die Beiräte berechtigt sind, zusätzliche Mitglieder mit aktivem Teilnahmerecht (sachkundige Einwohner) für die Berufung in die Ausschüsse vorzuschlagen, sei bereits in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelt. Deshalb sei bei der Neufassung der Hauptsatzung darauf verzichtet worden.

 

Frau Krusemark sagt zu, bei Zustimmung zu diesem Änderungsantrag, dies in die Hauptsatzung zu übernehmen.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam wird neugefasst. (Neufassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam Anlage 1)

 

sowie

Ergänzung § 15 Ausschüsse in Absatz 1 nach Satz 3:

 

Die nach § 8,10 und 12 dieser Hauptsatzung gebildeten Beiräte sind berechtigt, zusätzliche Mitglieder mit aktivem Teilnahmerecht (sachkundige Einwohner*innen) für die Berufung in die Ausschüsse vorzuschlagen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  5

 

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Anlagen zur Vorlage