26.11.2014 - 7.6 Aufnahme von ukrainischen Deserteuren

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Linke erläutert, dass es sich bei diesem Antrag um einen symbolischen Akt handele. Es soll ein Signal sein die Bereitschaft zur erklären, ukrainische Deserteure aufzunehmen.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Erstaufnahme in Zuständigkeit des Landes Brandenburg liegt. Der Oberbürgermeister ergänzt, dass der Antrag wegen Nichtzuständigkeit abzulehnen sei.

 

Der Antrag wird durch den Hauptausschuss abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Stadt Potsdam erklärt sich bereit, für Menschen, die aus der Armeeder Ukraine desertiert sind und gem. § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik oder gem. §23 AufenthG bei einer Obersten Landesbehörde die Aufnahme und/oder Aufenthaltsgewährung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen, die Haftung für dessen Lebensunterhalt gem. § 68 AufenthaltsG zu übernehmen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss den Auslandsvertretungen und zuständigen Obersten Landesbehörden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.



 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

13

Stimmenthaltung:

4