26.11.2014 - 9.2 Anpassung der Satzung für die Stiftung Gedenkst...

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Herr Jenschmanegg informiert den Hauptausschuss über die Anpassung der Satzung für die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, um eine sofortige Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen. Die Stiftungsgründung wurde von der Kommunalaufsicht, Stiftungsaufsicht und dem Finanzministerium beaufsichtigt. Das Verfahren habe sich wegen häufiger Wechsel der Ansprechpartner in die Länge gezogen.

 

Er verweist, dass die Änderungen sich zum einen auf formale redaktionelle Anpassungen. Zum anderen sollen die Gebäude und Grundstücke nicht an die Stiftung übertragen werden. Aus Sicht der Stiftungsaufsicht ist eine Immobilienübertragung nicht notwendig. Die Belassung der Gebäude beim KIS steht der Stiftungsgründung nicht im Wege.

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