17.09.2014 - 10.32 Nebentätigkeiten von Geschäftsführenden in städ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Linke eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 14/SVV/0771 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den kommunalen Unternehmen werden beauftragt, sicherzustellen, dass die Nebentätigkeiten leitender Mitarbeiter*innen in städtischen Betrieben

nur dann genehmigt werden, wenn Interessenkonflikte mit der zusätzlichen Tätigkeit und dertigkeit für das städtische Unternehmen ausgeschlossen werden können und wenn die Nebentätigkeit von ihrem Umfang so gering ist, dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden kann.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Richtlinie zur Genehmigung von Nebentätigkeiten zu erarbeiten und den Stadtverordneten bis Dezember 2014 vorzulegen.

 

Die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den kommunalen Unternehmen werden weiter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben zu Nebentätigkeiten und Vorstandsfunktionen der Geschäftsführer*innen künftig in der für Stadtverordnete üblichen Form veröffentlicht werden soweit und sobald dies rechtlich möglich ist.

 

Über den Sachstand sind die Stadtverordneten im Dezember 2014 zu informieren.