05.11.2014 - 3.1 Gebäudeunterhalt und werterhaltende Maßnahmen a...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die schriftliche Beantwortung der Fragen wurde den Stadtverordneten am 03. November 2014 ausgereicht.

Mit Schreiben vom 30.11.2014 hat der Oberbürgermeister um Verständnis dafür gebeten, dass zunächst die Fragen 1 10 beantwortet wurden; dies wurde so mit der Fragestellerin abgestimmt.

Darauf Bezug nehmend informiert der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Finanzen dass die Antwort auf die Frage 11.) bis zum 18. November 2014 nachgeliefert wird.

 

Anschließend werden zu den schriftlichen Antworten von Herrn Exner weitergehende Informationen gegeben und danach eine Aussprache durchgeführt, in deren Verlauf er die Nachfragen von Stadtverordneten beantwortet.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Keller beantragt namens der Fraktion DIE LINKE die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Sport.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 14/SVV/0890 in den Ausschuss für Bildung und Sport wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums unternimmt die Landeshauptstadt gegenwärtig erhebliche investive Anstrengungen zum Ausbau der Infrastruktur insbesondere im Bildungsbereich. Gleichzeitig sind notwendige Sanierungsmaßnahmen an Schulen, Kitas und Sportstätten noch nicht in vollem Umfang bewältigt. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Liegenschaften muss sicherstellen, dass der notwendige Sanierungsaufwand in künftigen Jahren nicht weiter ansteigt.

 

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

 

1.)  In welcher Weise erfolgt die Bedarfserfassung für erforderliche Maßnahmen des Gebäudeunterhalts und werterhaltende Maßnahmen in städtischen Liegenschaften?

 

2.)  Welche Bedarfe wurden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 für derartige Maßnahmen in städtischen Liegenschaften insgesamt ermittelt? Bitte differenzieren Sie die Antwort zusätzlich nach

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden?

 

3.)  Von wem und nach welchen Kriterien wird bei nicht ausreichenden Planmitteln entschieden, welche der Maßnahmen aus den ermittelten Bedarfen tatsächlich durchgeführt werden?

 

4.)  Waren in den Jahren 2012 und 2013 Nutzungseinschränkungen oder -Untersagungen erforderlich, weil notwendige Maßnahmen des Gebäudeunterhalts nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnten?

 

5.)  Wenn ja, benennen Sie bitte die jeweils betroffenen Liegenschaften, die Art der Maßnahme, den Zeitraum, für den diese erforderlich war, betroffene Nutzer sowie einen der LHP ggf. entstandenen Mietausfall.

 

6.)  In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Wirtschaftsplan KIS / dem städtischen Haushalt in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 tatsächlich aufgewandt für den planmäßigen Gebäudeunterhalt von

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden?

 

7.)  In welcher Höhe mussten Mittel aus dem Wirtschaftsplan KIS / dem städtischen Haushalt in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 zusätzlich aufgewandt werden für nicht geplanten  Gebäudeunterhalt (Havarien, Reparaturen, behördliche Auflagen, z.B. Brandschutz etc.) von

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden?

 

8.)  Aus welchen Produktkonten wurden zusätzlich erforderliche / nicht geplante Mittel in den Haushaltsjahren 2012/13 jeweils entnommen?

 

9.)  Welche anderen eigentlich vorgesehenen Maßnahmen / Projekte mussten dafür ggf. zurückgestellt werden?

 

10.) In welcher Höhe werden im Wirtschaftsplan KIS / im städtischen Haushalt Rücklagen gebildet für notwendige Erhaltungsmaßnahmen / Ersatzbeschaffungen technischer Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung etc.) in

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden?

 

11.) In welcher Höhe müssen nach Auffassung der Verwaltung jährlich Mittel für den Gebäudeunterhalt geplant werden, um den gegenwärtigen Zustand der städtischen Liegenschaften mindestens zu erhalten und Nutzungseinschränkungen auszuschließen? Bitte differenzieren Sie die Antwort nach:

 

a) Schulen

b) Kindertagesstätten

c) Sportstätten

d) Jugendeinrichtungen

e) Verwaltungsgebäuden?

 

 

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Anlagen zur Vorlage