05.11.2014 - 8.4 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Energie und...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Da es sich um eine formale Antragstellung handelt, ist eine Abstimmung nicht notwendig.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) BbgKVerf wird der Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) neu besetzt.