05.11.2014 - 8.8 Neubesetzung des Kuratoriums der Hans-Otto Thea...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Da es sich um eine formale Antragstellung handelt, ist eine Abstimmung nicht notwendig.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird das Kuratorium der Hans-Otto Theater GmbH neu besetzt.