05.11.2014 - 8.12 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Da es sich um eine formale Antragstellung handelt, ist eine Abstimmung nicht notwendig.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gem. § 41 (6) der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH neu besetzt.