05.11.2014 - 6.3 Bebauungsplan SAN - P 16 "Stadterweiterung Nor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN – P 16 „Stadterweiterung Nord“ wird nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB gemäß Anlage 1 geändert.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan SAN – P 16 „Stadterweiterung Nord“ entschieden.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN – P 16 „Stadterweiterung Nord“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der aufzuhebende Bebauungsplan SAN – P 04 „Teilraum Block12“ ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen