05.11.2014 - 6.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zeppeli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat die Vorlage abgelehnt; das ablehnende Votum wird vom Ausschussvorsitzenden Herrn Jäkel bezüglich eines ausstehenden Finanzierungsnachweises mündlich untersetzt.

 

Vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp werden bezüglich des Nachweises entsprechende Informationen gegeben.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Zeppelinstraße/Kastanienallee", Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) gemäß Anlage 1 entschieden.

 

  1. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Zeppelinstraße/ Kastanienallee", Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (Anlage 2, 4 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen