05.11.2014 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 27 "Türkstraße", 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr hat die Vorlage abgelehnt.

 

Vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt werden ergänzende Informationen bezüglich der Nutzung des Geländes durch das Wasser- und Schifffahrtsamt gegeben.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 “rkstraße, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB gemäß Anlage 3 zu ändern.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 “rkstraße“, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 4 und 5)

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (Anlage 6).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen