03.12.2014 - 12 Gleichbehandlung bei Bewerbungen an Gesamtschul...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Namens der Fraktion SPD wird die Vorlage vom Stadtverordneten Piest eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordneter Viehrig, Fraktion CDU/ANW, beantragt:

 

Nach dem 1. Satz ist einzufügen:

und die Möglichkeit eines Schulträgerprinzips prüft.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der brandenburgischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Potsdam für das Ü-7-Verfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an Potsdamer Gesamtschulen eine Ausnahmeregelung erhält und die Möglichkeit eines Schulträgerprinzips prüft.

 

Die Stadt Potsdam soll insgesamt als ein Schulbezirk gelten, so dass in Potsdam Entfernungsangaben bezüglich der Wohnortnähe kein relevantes Kriterium des Auswahlverfahrens nach § 50 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I darstellen sollen. Dieses Kriterium benachteiligt zur Zeit Sclerinnen und Schüler aus dem Potsdamer Norden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen