18.12.2014 - 6.7 Schulanschlussbetreuung für Jugendliche mit Beh...

Beschluss:
vertagt
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Frau Kitzmann (FB Soziales und Gesundheit) und Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) arbeiten gemeinsam an dieser Thematik. Sie erläutern anhand einer Präsentation die geltenden gesetzlichen Regelungen und weisen darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage gibt und somit keine Handhabe, den Auftrag zu erfüllen.

 

Frau Müller-Preinesberger wird über die Verbände an den Bundesgesetzgeber herantreten. Derzeit besteht nur dieglichkeit über freiwillige Leistungen eine Lösung zu finden und zu helfen. Sie teilt mit, dass bisher drei Anmeldungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorliegen und weitere drei im Fachbereich Soziales und Gesundheit. Mit Bezug auf die Antragsbegründung weist sie darauf hin, dass ein Jugendklub eine Einrichtung ist, in der sich die jungen Menschen nicht ständig aufhalten. Es muss auch darüber nachgedacht werden, ob hier eine Einrichtung geschaffen werden soll. Es sind hier auch die unterschiedlichen Behinderungen zu betrachten, die eine unterschiedliche Betreuungsdichte erfordern. In einer Arbeitsgruppe soll ermittelt werden, welcher Bedarf besteht, in welchem Kostenrahmen erforderlich ist und welche Träger möglich sind. Der Antrag sollte vertagt werden.

 

Abschließend informiert Frau Elsaßer, dass die drei im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorliegenden Anträge bis zum Schuljahreswechsel 2015/16 einen positiven Bescheid erhalten haben.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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