18.12.2014 - 6.1 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.12.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- vertagt
Herr Tölke bringt den Haushalt 2015/16 für das Jugendamt ein und gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen.
Herr Kulke verweist auf die große Differenz bei der Produktnummer 36399.
Frau Weidner (FB Kinder, Jugend und Familie) erklärt, dass es in diesem Produkt Verschiebungen gab. Es gibt hier einen tatsächlichen Mehraufwand an Mieten und Betriebskosten und Verschiebungen in den Produkten.
Frau Dr. Müller spricht die Investitionsplanung an und bittet, zur zweiten Lesung eine kurze Übersicht zum definitiven Planstand 2014 auszureichen. Die Bezeichnung der Maßnahme beinhaltet nur die Bezeichnung der Einrichtung. Sie bittet um eine Aussage, um was es sich wirklich handelt.
Herr Ströber stellt fest, dass es im Teilergebnishaushalt 2015/2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung nur eine geringfügige Steigerung. Er fragt, ob erwartet wird, dass dies ausreichend ist.
Herr Otto weist darauf hin, dass es sich um eine pflichtige Leistung handelt. Bei einem Mehrbedarf müssen die Mittel über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die Fälle im Bereich der Hilfen zur Erziehung schwer zu kalkulieren sind, die Planung aber sehr verantwortungsvoll erfolgt ist. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Deckungskreis innerhalb des gesamten Geschäftsbereichs.
Herr Tölke stellt klar, dass die Vorgaben waren, exakter und enger zu planen und auch Risiken zu benennen. Dies ist erfolgt.
Frau Frehse-Sevran fragt, ob das bedeutet, dass erst alle Reserven im Geschäftsbereich zusammengetragen werden müssen.
Herr Wollenberg fragt, wie durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Erträge durch erwirtschaftet werden. Im Investitionsprogramm hat er keinerlei Neubauten gefunden. Hier ist aber seines Wissens nach im Hortbereich einiges vorgesehen.
Frau Weidner erklärt, dass Erträge u.a. durch Kostenerstattungen der Krankenkassen erzielt werden.
Frau Müller-Preinesberger erklärt bezüglich der Investitionen, dass im Kita-Bereich durch Träger Baumaßnahmen durchgeführt wurden, für die eine Refinanzierung durch den FB Kinder, Jugend und Familie erfolgt. Dadurch entstehen keine eigenen Investkosten.
Herr Liebe fragt, ob bei den Erträgen für 2015/2016 in Kindertageseinrichtungen bereits die Umstellung der Elternbeitragsordnung berücksichtigt ist.
Herrn Tölke stellt klar, dass dies im Zukunftsprogramm 2019 berücksichtig ist.
Auf die Frage von Herrn Liebe, wie im Bereich Jugendarbeit Erträge zustande kommen, erklärt Frau Weidner, dass es sich um Personalkostenzuschüsse des Landes im Zusammenhang mit dem 610-Stellen-Programm handelt.
Herrn Harder verweist auf die Investitionsplanung (Anlage 5). Hier sind 10.000 Euro für „spezifische Ausstattung Einrichtungen der Jugendarbeit“ eingestellt. Was verbirgt sich dahinter?
Da die Verwaltung dazu spontan keine Aussage treffen kann, wird die Frage in der Januar-Sitzung 2015 im Jugendhilfeausschuss beantwortet.
Herr Schmolke bittet um eine Auflistung zur Produktnummer 36200 für die AG Jugendförderung. Diese wäre hier sehr hilfreich.
Frau Müller-Preinebsberger erklärt, dass dies vernachlässigbar ist, da es sich hier um kleine Beträge handelt. Eine beispielhafte Benennung ist aber möglich.
Abschließend wird verabredet, dass weitere Fragen möglichst vor der Januar-Sitzung per E-Mail an Frau Spyra geschickt werden können und dann in der Sitzung beantwortet werden.
Die Drucksache wird zurückgestellt.
Anlagen zur Vorlage
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