18.12.2014 - 6.2 Zukunftsprogramm 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Steuerung und Innovation
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.12.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
14/SVV/1090 Zukunftsprogramm 2019
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- vertagt
Frau Müller-Preinesberger bringt die Drucksache ein und verweist dabei auf die Tabelle 1 „Sozialverträgliche Überarbeitung der Elternbeitragsordnung“.
Herr Tölke gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen dazu.
Frau Dr. Müller spricht die Gebührenerhebung für Beurkundungen an und fragt, um welche Beträge es sich handelt.
Herr Tölke erklärt, dass die Gebührensätze unterschiedlich sind. Es wird von ca. 30 Euro. ausgegangen.
Herr Reinke fragt mit Bezug auf die Anpassung der Elternbeitragsordnung, ob dies im Rückschluss eine Mehrbelastung in Höhe von insgesamt 600.000 Euro für die Familien bedeutet. Er fragt, ob dies das richtige Signal in einer familienfreundlichen Stadt ist.
Frau Müller-Preinesberger verweist auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Elternbeitragsordnung anzupassen. Die Elternbeitragsordnung ist seit 2003 nicht angepasst worden, obwohl seit dem die Einkommen gestiegen sind. Bei der Anpassung sollen die unteren Einkommensgruppen entlastet werden. In den oberen Gruppen werden die Beiträge erhöht. Aber auch eine geringfügige Anhebung in den mittleren Einkommensgruppen scheint sinnvoll. Hier muss nachjustiert werden. Es soll auch einen erhöhten Freistellungsbeitrag geben. Konkrete Abstimmungen müssen noch erfolgen.
Herr Wollenberg fragt, ob Gebühren für Beurkundungen auch an die Gebühren im Standesamt abgeglichen werden.
Dies wird von Herrn Tölke so bestätigt. Es sollen einheitliche Gebühren für gleiche Leistungen erhoben werden.
Herr Liebe spricht die Einsparungen bei der Steuerung der Aufwendungen von Kindertageseinrichtungen an.
Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass es sich hierbei um die Umstellung auf eine andere Finanzierung handelt. Die Abschreibungen bei den Trägern sollen geregelt einheitlich sein. Des Weiteren sollen Standards festgelegt werden.
Herr Tölke ergänzt, dass bei angemieteten Gebäuden die Erstattung der ortsüblichen Miete erfolgt.
Die Drucksache wird zurückgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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2
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10,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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