09.05.2001 - 9.5 Entwicklung der Neubaugebiete

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Die Begründung der erfolgt durch den Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Überweisung der DS 01/0294 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

 

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg erklärt namens der Fraktion PDS sein Einverständnis zu dieser Verfahrensweise.

 

 

Reduzieren

Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend von einer Analyse des Entwicklungsstandes sowie einer Feststellung des Entwicklungsbedarfs in den Neubaugebieten die Prioritätensetzung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung zu prüfen und Vorschläge zugunsten einer verstärkten Entwicklung in den Neubaugebieten der Stadt zu erarbeiten.

Dabei sollten u. a. folgende Ansätze geprüft werden:

- Stabilisierung bzw. Erhöhung der Eigenanteile der Stadt zur Ausschöpfung von Förderprogrammen

  zur Entwicklung in den Neubaugebieten,

- Gezielte Zusammenführung der Ämter der Stadtverwaltung zur Sicherung eines vernetzten

  integrierten Handlungsansatzes,

- Intensivierung der Vorbereitungsmaßnahmen, Erarbeitung schlüssiger Konzepte zur Entwicklung in

  den Neubaugebieten,

- Möglichkeiten einer Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Sanierungsträger,

  Wohnungsgesellschaften u. a. Investoren,

- Einbeziehung weiterer Gebiete in die Förderung,

- Möglichkeiten einer Reduzierung des Mitteleinsatzes in den Sanierungsgebieten der Stadt,

- Konkretisierung des Mittelbedarfs für die Entwicklung des historischen Stadtzentrums in Abstimmung

  mit dem Bedarf in den städtischen Neubaugebieten,

- Bemühungen zur Veränderung der Förderpraxis von Land, Bund und EU zugunsten der Entwicklung

  von Neubaugebieten.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2001 in Form eines Berichtes sowie eines Prioritätenkatalogs für die nächsten fünf Jahre über das Ergebnis der Prüfungen zu informieren.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=77&TOLFDNR=835&selfaction=print