09.05.2001 - 9.6 Entwurf einer Volksfestsatzung für die Stadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 09.05.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
(Zu
diesem Tagesordnungspunkt hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag auf
Rederecht eines Vertreters des Schaustellerverbandes bestätigt. Dieser ist zum
Zeitpunkt der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend.)
Die
Begründung der o. g. DS erfolgt durch den Stadtverordneten Krause namens der
Fraktion PDS.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Schubert beantragt namens der Fraktion SPD:
Überweisung der o. g. DS in den Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften und in den Ausschuss für Recht,
Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Gegen
den Antrag des Stadtverordneten Backhaus, Fraktion PDS, den Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften mit der Federführung zu beauftragen,
erhebt sich kein Widerspruch.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 01/0295 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
(ff.) sowie in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf
einer „Volksfestsatzung für die Stadt Potsdam" vorzubereiten. Dabei
sollten nachfolgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
1. Von den in Potsdam regelmäßig wiederkehrenden und zeitlich
begrenzten Veranstaltungen, die für die Teilnahme von Angehörigen des
reisenden Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung (Schausteller) geeignet sind,
werden 2-3 Veranstaltungen als
Volksfeste gem. § 60b der Gewerbeordnung und der Weihnachtsmarkt sowie
ein weiterer Markt als
Spezialmärkte gem. § 68 der Gewerbeordnung durchgeführt.
2. Für diese Volksfeste und Märkte sind jeweils im einzelnen:
- die Verantwortung für die Betreibung und die örtlichen und
zeitlichen Bedingungen der
Durchführung festzulegen;
- bei den durch die Stadt ausgeschriebenen Betreibungen die
Betreibungszeiten
grundsätzlich auf
zwei Jahre zu begrenzen;
- Gebühren, Abgaben und Steuern soweit sie durch die Stadt
erhoben oder in
Betreibungsverträgen
der Stadt festgelegt werden , für
Teilnehmer des reisenden
Gewerbes unter konkreter Angabe der jeweiligen
Gebühren-, Abgabe- und Steuerart zu
erlassen oder
erheblich zu senken.
3. Die Beschlussvorlage ist mit einer Mitteilung zu den Arbeits-
und Lebensbedingungen des
reisenden Gewerbes in Potsdam und seinem Umland bezüglich folgender Umstände zu
verbinden:
- Erleichterungen hinsichtlich technischer Überwachungen und
Überprüfungen sowie bei
Transportfahrten;
- Zukunfts- und Bildungschancen der Schaustellerkinder;
- Zum Wiederkehrrecht ausländischer Arbeitskräfte und
Besonderheiten ihrer Arbeits- und
Lebensbedingungen.
Der
Entwurf der Volksfestsatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im Oktober
2001 vorzulegen.