09.05.2001 - 9.7 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Oberbürgermeister hat die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgeschlagen.

 

Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den Leiter der Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen Herrn Weise.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung der o. g. DS  in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 01/0299 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

 

1. der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 "Tornowstraße 30 - 33" ist gemäß § 12 BauGB      aufzustellen (s. Anlage).

 

2. das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend der Vorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die     Verbindliche Bauleitplanung durchzuführen.