09.05.2001 - 9.23 Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.23
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Mi., 09.05.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:
Änderung
in der Reihenfolge der Tagesordnung: Behandlung des Tagesordnungspunktes 48,
betr.: Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Entsprechend
dem Antrag des Stadtverordneten Stephan namens der Fraktion PDS ist die
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wörtlich in die Niederschrift
aufzunehmen:
Die
wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist als Anlage beigefügt.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2000, Drucksache Nr.
00/0610, zum Betreff Treffpunkt Freizeit/ Haus der Jugend, wird aufgehoben.
2. Der
Treffpunkt Freizeit bleibt als überregionale Einrichtung mit dem Schwerpunkt
der Kinder- und Jugendarbeit und generationsübergreifenden stadtteilbezogenen
Angeboten am jetzigen Standort erhalten.
3. Die
Weiterführung der Einrichtung erfolgt in freier Trägerschaft. Die Entscheidung
über den Träger wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Interessenbekundungsverfahren getroffen.
4. Bei
Übertragung von Angeboten des Treffpunkt Freizeit auf freie Träger ist in
Übereinstimmung mit dem Haushaltssicherungskonzept eine jährliche
Gesamtförderung bis in Höhe der für den Betrieb des Treffpunkt Freizeit im
Verwaltungshaushalt 2001 eingestellten Mittel für Personal-, Betriebs- und
Sachkosten bereitzustellen. Diese Summe stellt eine Obergrenze dar, die in den
Folgejahren reduziert werden soll.
5. Die
insgesamt notwendigen Investitionsmittel sind über Zuschüsse des Bundes und des
Landes realisiert. Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Antragsverfahren einzuleiten. Die Eigenanteile
der Stadt entsprechen den ursprünglich für die Verlagerung der Angebote des
Treffpunkt Freizeit beschlossenen
Mitteln.
6. Das
als Anlage beigefügte Rahmenkonzept ist Bestandteil des Beschlusses. Dieser
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Fördermittel in
Höhe von 7,6 Mio DM bewilligt werden sowie keine zusätzlichen Kosten für die
Gestaltung der Freifläche und die Innenausstattung für die Stadt entstehen.
7. Zur
Freiflächennutzung und Integration in das Areal des Neuen Gartens (Bestandteil
des Weltkulturerbegebietes und der Denkmalbereichssatzung) ist eine Abstimmung
mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
durchzuführen.