09.05.2001 - 9.23 Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

 

Änderung in der Reihenfolge der Tagesordnung: Behandlung des Tagesordnungspunktes 48, betr.: Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Stephan namens der Fraktion PDS ist die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist als Anlage beigefügt.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.         Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2000, Drucksache Nr. 00/0610, zum Betreff Treffpunkt Freizeit/ Haus der Jugend, wird aufgehoben.

 

2.         Der Treffpunkt Freizeit bleibt als überregionale Einrichtung mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit und generationsübergreifenden stadtteilbezogenen Angeboten am jetzigen Standort erhalten.

 

3.         Die Weiterführung der Einrichtung erfolgt in freier Trägerschaft. Die Entscheidung über den Träger wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren getroffen.

 

4.         Bei Übertragung von Angeboten des Treffpunkt Freizeit auf freie Träger ist in Übereinstimmung mit dem Haushaltssicherungskonzept eine jährliche Gesamtförderung bis in Höhe der für den Betrieb des Treffpunkt Freizeit im Verwaltungshaushalt 2001 eingestellten Mittel für Personal-, Betriebs- und Sachkosten bereitzustellen. Diese Summe stellt eine Obergrenze dar, die in den Folgejahren reduziert werden soll.

 

5.         Die insgesamt notwendigen Investitionsmittel sind über Zuschüsse des Bundes und des Landes  realisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Antragsverfahren einzuleiten. Die Eigenanteile der Stadt entsprechen den ursprünglich für die Verlagerung der Angebote des Treffpunkt Freizeit  beschlossenen Mitteln.

 

6.         Das als Anlage beigefügte Rahmenkonzept ist Bestandteil des Beschlusses. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Fördermittel in Höhe von 7,6 Mio DM bewilligt werden sowie keine zusätzlichen Kosten für die Gestaltung der Freifläche und die Innenausstattung für die Stadt entstehen.

 

7.         Zur Freiflächennutzung und Integration in das Areal des Neuen Gartens (Bestandteil des Weltkulturerbegebietes und der Denkmalbereichssatzung) ist eine Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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