09.05.2001 - 9.26 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Unterschutzs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Begründung erfolgt durch den beauftragten Dezernenten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Goetzmann.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Unterschutzstellung des Denkmalbereiches "Südliche Nauener Vorstadt" durch den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.