09.05.2001 - 9.31 Außengastronomie nach 22.00 Uhr

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch die Stadtverordnete Geywitz namens der Faktion SPD mit der anschließenden Überweisung der DS 01/0350  in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den innerstädtischen Bereich eine Verordnung zu erarbeiten, nach der ein Ausschank in der Außengastronomie nach 22.00 Uhr allgemein zulässig ist. Länge der Ausschankzeit, Lärmobergrenze und eine eventuelle Begrenzung auf bestimmte Wochentage regelt die Verordnung unter sachangemessener Berücksichtigung der schützenswerten Interessen Dritter. Der Stadtverordnetenversammlung ist diese Verordnung schnellstmöglich vorzulegen.