09.05.2001 - 9.31 Außengastronomie nach 22.00 Uhr
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.31
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 09.05.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für den innerstädtischen Bereich eine
Verordnung zu erarbeiten, nach der ein Ausschank in der Außengastronomie nach
22.00 Uhr allgemein zulässig ist. Länge der Ausschankzeit, Lärmobergrenze und
eine eventuelle Begrenzung auf bestimmte Wochentage regelt die Verordnung unter
sachangemessener Berücksichtigung der schützenswerten Interessen Dritter. Der
Stadtverordnetenversammlung ist diese Verordnung schnellstmöglich vorzulegen.