09.05.2001 - 10.2.1 City-Schnellbahn Griebnitzsee-Golm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Verkehrsplanung
- Datum:
- Mi., 09.05.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Zur o. g. DS liegt den Stadtverordneten mit der
Drucksachen-Nummer 01/0356 eine Mitteilungsvorlage des
Oberbürgermeisters vor.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, beantragt:
Überweisung
in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der Mitteilungsvorlage, DS 01/0356, in den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen und Wohnen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Durch die
Stadtverordnetenversammlung am 24.01.2001 wurde die Stadtverwaltung beauftragt,
zu untersuchen, ob die Errichtung einer City-Schnellbahn zwischen Griebnitzsee
und Golm die ÖPNV-Erschließung einzelner Stadtgebiete verbessert und zur
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Ost-West-Richtung führt.
Die Option einer Verlängerng bis zum Bahnhof Grube sollte in die Betrachtng
einbezogen werden.
Grundsätzlich
gilt nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg, dass das Land als
Aufgabenträger für den schienengebundenen ÖPNV (Regionalverkehr und S-Bahn)
zuständig ist.
Dies
wurde in Gesprächen zwischen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr, dem Antragsteller sowie der Verwaltung verdeutlicht. Zur Zeit gibt es
in Deutschland keine durchgängig betriebene Bahnstrecke, die ohne Zuschuss aus
öffentlichen Geldern bbetrieben wird. Somit wäre eine Unterstützung aus dem
Landeshaushalt erforderlich.
Voraussetzung
für die Bestellung des City-Nahverkehrs ist die Aufnahme in den SPNV-Plan des
Landes, der sic wiederum auf den Nahverkehrsplan der Stadt bezieht. Das
bedeutet, dass die City-Schnellbahn im zu bearbeitenden Nahverkehrsplan
2002-2006 verankert werden müßte, falls sich deren verkehrlicher Nutzen
herausstellt, und die im Antrag angestrebten Ziele auch erreicht werden können.
Zu
berücksichtigen ist ferner, dass von Seiten des Ministeriums im Zusammenhang
mit dem Wiederaufbau der Stammban eine direkte und schnelle Verbindung mit der
Berliner City angestrebt wird. Ebenso wird darauf verwiesen, dass
Parallelverkehr (Babelsberg-Griebnitzsee mit S-Bahn und TRam) nicht unterstützt
wird. Daraus folgt, dass diese unterstützenswerte, aber nicht neue Idee aus den
zuvor genannten Voraussetzungen nicht kurzfristig zu verwirklichen ist. Denkbar
sind nach Prüfung und Abbstimmung Teilschritte wie :
a)
Errichtung zusätzlicher Haltepunkte (zum Beispiel Hoffbauerstr.,
Kastanienallee) nd
b)
Verdichtung des Taktes, um dem Ziel einer City-Schnellbahn näher zu kommen.
Dammit
der Begriff "schnell" auch wirksam werden kann ist ein Kompromiss
zwischen Haltepunktabstand und Einzugsgebiet zu finden (Rückwirkung auf
Fahrzeugbestellung).
Sollte
nach Prüfung der verkehrlichen Wirksamkeit im Rahmen der Erarbeitung des NVP
ein Positiv-Votum für eine City-Schnellbahn vorlliegen, so ist zur Ergänzung
und Abrundung die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie erforderlich, in der
technische Fragen (Gleisanlagen, Signaltechnik, weitere Haltepunkte und Betriebsablauf),
praktikable Betrieber- und Finanzierungsmodelle zu bearbeiten sind. Dafür sind
entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen, oder potentielle Betrieber
müssten entsprechende Ergebnisse in Form von Angeboten vorlegen.
Daraus
schlußfolgernd wird empfohlen, neben der Prüfung der verkehrlichen Wirkung im
Rahmen des NVP parallel im Gespräch mit dem Aufgabenträger Land und dem
akktuelllen Betreiber DB-Regio zu klären, welche der erwähnten kurzfristigen
Teilschritte vorgezogen umsetzbar sind.