09.05.2001 - 8.11 Prüfungsauftrag zur Friedhofsgebührensatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz fühlt sich für diese Angelegenheit nicht zuständig und hat die o. g. DS in den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig beschlossen, den Prüfantrag nicht anzunehmen.

Nach Verabschiedung des neuen Bestattungsgesetzes durch den Landtag ist die  Überarbeitung der Friedhofssatzung notwendig. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist deshalb absehbar. Vor Erlass dieser Satzung wird das Rechnungsprüfungsamt  im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme einbezogen

 

Im Verlauf äußern sich der Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, als Antragsteller, die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, zum Beratungsgegenstand und der Leiter der Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen Herr Weise  nimmt für die Verwaltung Stellung.

 

Während der Diskussion der DS 01/0229:

Ordnungsruf (§29 der Geschäftsordnung)

 

Die wörtliche Wiedergabe des Redebeitrags ist als Anlage beigefügt.

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Beschlusstext:

Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Friedhofsgebührensatzung vom 26. Januar 2001 in folgender Hinsicht zu prüfen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung im Juni 2001 vorzulegen:

 

1.         Die Friedhofsgebührensatzung orientiert fehlerhaft auf einen überproportionalen Anteil der Urnenbeisetzungsstellen gegenüber den Erdbestattungsstellen und berücksichtigt nicht die zukünftigen Mehrausgaben nach Ablauf der Laufzeiten, wodurch das Ziel der Kostendeckung nicht erreicht wird.

 

2.         Mit der Gebührensatzung werden wirtschaftliche Leistungen bei den Urnenstellen angeboten, die nicht zum Aufgabenfeld der Stadt gehören und von privaten Gewerbebetrieben wirtschaftlicher erbracht werden können und

 

3.         mit ihr werden unzulässiger Weise neue Gebührentatbestände im Widerspruch zur geltenden Friedhofssatzung geschaffen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.