11.09.2014 - 7.1 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 10.1, betr. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Landeshauptstadt Potsdam, behandelt.

 

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Finanzen Herr Exner erläutert zum Jahresabschluss Folgendes:

 

  • aktueller Verfahrensstand
  • 3-Komponenten-Modell
  • letztmalige Frist zur Korrektur der Eröffnungsbilanz
  • besondere Abschlussarbeiten
  • Erfassung und Bewertung des städtebaulichen Treuhandvermögens
  • Korrekturen in der Eröffnungsbilanz und deren Auswirkungen auf die Bilanzsumme
  • Bilanzwerte zum 31.12.2011
  • Haushaltsausgleich und wesentliche Plan-Ist-Abweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung per 31.12.2011 und deren Gründe
  • Auflösung von Sonderposten
  • Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes / Liquiditätsentwicklung
  • Bilanzkennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage.

 

Die Präsentation zum Jahresabschluss wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Herr Baron von der Osten genannt Sacken macht kurze Ausführungen zu Verpflichtungsermächtigungen, zum Zufluss an Zahlungsmitteln, zu Kassenkrediten und Sonderposten.

Herr Dr. Erdmann informiert zum Thema Bilanzkennzahlen, dass eine Anwendbarkeit im Jahresvergleich erst mit dem Jahresabschluss 2011 beginnen könne, da nunmehr belastbare Ausgangszahlen vorliegen.

 

 

Um 18:16 Uhr wird ohne Unterbrechung mit dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 10.1, Schlussbericht zum Jahresabschluss 2011, fortgefahren.

 

18:49 Uhr: Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 7.1, Drucksache 14/SVV/0642

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Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 2.741.988,95 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € -1.000.886,96 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € 1.825.406,55 aus.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2011 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen