11.09.2014 - 6 Festlegung zur zukünftigen Verfahrensweise hins...

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Herr Friederich nimmt an der Sitzung teil, damit sind fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Erdmann informiert, dass die Prüfberichte dem Oberbürgermeister und den zuständigen Beigeordneten zur Kenntnis gegeben werden. Laut § 5 Nr. 3 S. 5 Rechnungsprüfungsordnung ist die Vorlagepflicht des Oberbürgermeisters gegenüber der Stadtverordnetenversammlung gem. § 103 (2) S. 5 BbgKVerf durch die Zuleitung des Prüfungsberichtes an den Rechnungsprüfungsausschuss erfüllt.

Dies erfolgte in der vergangenen Wahlperiode in der Art und Weise, dass die Prüfungsberichte nur an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und nur in Papierform ausgereicht wurden. Stadtverordnete, die sich für die Prüfungsberichte interessierten, konnten sich jederzeit direkt an die Mitglieder des Ausschusses oder an das Rechnungsprüfungsamt wenden, um Einsicht zu nehmen. Diese Verfahrensweise habe sich sehr bewährt.

 

 

Herr Schüler bittet um Vorschläge, damit für die neue Wahlperiode eine Festlegung getroffen werden kann.

Frau Müller ist r die Fortsetzung der bisherigen Verfahrensweise. Es habe sich gezeigt, dass die Prüfungsinhalte dadurch sehr offen im Ausschuss diskutiert werden konnten. Wenn es Probleme geben sollte, könne immer noch die Stadtverordnetenversammlung darüber beraten. Sie schlägt vor, je einen Prüfungsbericht in Papierform an die Mitglieder des Ausschusses und an die Fraktionen - in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Persönlich/Vertraulich“ - auszureichen.

Herr Baron von der Osten genannt Sacken schließt sich der Meinung an, das bewährte Verfahren fortzusetzen.

Weitere Diskussionsbeiträge gibt es nicht.

 

 

Somit wird folgende Festlegung der Verfahrensweise zur Abstimmung gestellt:

 

Die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes werden ausschließlich in Papierform, in einem verschlossenen Umschlag und mit dem Vermerk „Persönlich/Vertraulich“ je einmal an

 

  1. die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und
     
  2. an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam

 

ausgereicht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

 

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