26.08.2014 - 3 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Reduzieren

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Wahlmodus gemäß § 40 der  Branden-burgischen Kommunalverfassung und bittet um Vorschläge für die Wahl des Stellvertreters.

 

Herr Kirsch schlägt Frau Hüneke vor.

 

Frau Hüneke erklärt sich mit einer Kandidatur einverstanden.

 

Die Frage des Ausschussvorsitzenden, ob eine geheime Wahl erfolgen soll, wird einstimmig verneint, so dass gem. § 39 Abs. 1 Satz 6 BgbKVerf eine offene Wahl durchgeführt wird.

 

Von 7 Ausschussmitgliedern stimmen 6 für die Wahrnehmung der Stellvertreter-funktion durch Frau Hüneke, 1 Ausschussmitglied enthält sich.

 

 

Frau Hüneke dankt für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.

Reduzieren