26.08.2014 - 5.3 Bebauungspläne überprüfen Höhe der Geschosszahlen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Heuer bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) kann dem inhaltlichen Gedanken folgen. Er rät jedoch ab, eine formalisierte Struktur einzuführen. In der Regel wird es dazu kommen, wenn es um den Auslegungsbeschluss geht.

Er regt an das Angebot zu fixieren, zum Zeitpunkt der Behandlung des Ausle-gungsbeschlusses dazu auskunftsfähig zu sein und in der Diskussion darauf ein-zugehen.

 

 

Herr Heuer bittet dies zu Protokoll zu nehmen und erklärt den Antrag damit als durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Herr Jäkel ergänzt, dass es nicht um die Maximierung um jeden Preis gehe, sondern eine positive Betrachtung notwendig sei, wo Ressourcen stadtverträglich vorhanden sind.

 

 

Frau Hüneke äert, dass sie keinen Bedarf sieht, dieses extra zu beauftragen, da es ohnehin im Interesse eines Bauherren liege. Die Verträglichkeit sei ohnehin im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.

 

 

Herr Klipp bringt zum Ausdruck, dass es nicht nur um die Höhe und Dichte gehe, sondern auch die städtebauliche Qualität betrachtet werden müsse. Er ergänzt, dass das Baugesetz zu sparsamer Nutzung der Ressource Grund und Boden zwinge.

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