26.08.2014 - 6.3 Info. über das Straßenbeleuchtungsvorhaben mit ...

Reduzieren

Herr Praetzel (Grün- und Verkehrsflächen) informiert; dass die Errichtung von 23 Stahlpeitschenmasten mit technischen Mastansatzleuchten und Erdkabelverlegung erforderlich sei und die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) auslöse.

Das Investitionsvolumen beträgt ca. 197.000,00 €. Davon werden 50 % auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Mit Schreiben vom 28.04.2014 wurden alle Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme - Errichtung einer Beleuchtungsanlage - informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme auszusprechen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich erfolgen muss und eine Nichtäerung als Zustimmung gewertet wird.

Von insgesamt 36 Anliegern sprachen sich 4  Grundstückseigentümer gegen den Bau der Beleuchtungsanlage aus. Somit spricht sich keine Mehrheit der angehör-ten Eigentümer gegen die Baumaßnahme aus.

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im III. Quartal 2014 umzusetzen und die Umlage zeitnah erfolgen zu lassen.

Reduzieren