09.09.2014 - 4.1 Vorbereitung für Schul- und Sportinvestitionen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung in 1. Lesung in der vergangenen Sitzung.

 

 

Frau Hüneke informiert als Antragstellerin, dass sie zwischenzeitlich mit Herrn Richter (Kommunaler Immobilien Service) Rücksprache genommen hat, um verschiedene Fragen zu den Kosten, der Größe des Rahmens und den Abläufen zu klären. Sie bringt folgenden modifizierten Antrag ein, welcher den Ausschussmitgliedern zusätzlich als Tischvorlage vorgelegt worden ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass vor Beginn der jeweiligen VOF-Verfahren für Neubauten von Schulen und Sporthallen die besonderen Nutzungsanforderungen sowie die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dies soll in einem Workshop in der Verantwortung des KIS unter Einbeziehung der Nutzerseite, von Mitgliedern des Gestaltungsrates und des Bau-Ausschusses durchgeführt und das Ergebnis jeweils der Stadtverordnetenversammlung als Mitteilungsvorlage vorgelegt werden. werden. Zum Abschluss des VOF-Verfahrens soll die Entscheidung in dem gleich zusammengesetzten Kreis gefällt werden. Die Ausschüsse werden über das Ergebnis informiert.

Frau Hüneke betont, dass dies die bedeutenden Vorhaben betreffe und hier keine unendliche Zahl von Vorhaben zu erwarten sei. Sie hoffe, dass dies nicht zu einer Erhöhung des Mittelbedarfes führt.

 

 

Herr Richter (KIS) bestätigt, dass die von Frau Hüneke vorgestellte geänderte Fassung mit ihm abgestimmt worden ist. Wichtig sei es vor Abschluss des Verfahrens die gestalterischen Ziele zu kennen. Er bittet jedoch, die Ausschüsse SBV und Bildung namentlich in dem Antrag zu benennen.

Herr Richter macht aufmerksam, dass die Kosten für ein VOF-Verfahren mit in den Projektkosten enthalten sind. Auch die Kosten für die Durchführung eines Workshops wären eine überschaubare Größe.

Er bittet die Ausschussmitglieder, diesen Antrag möglichst bereits in der September-STVV zu beschließen und begründet dies mit den engen Zeitplänen der Projekte.

 

Auf Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder ergänzt Herr Richter den Inhalt des 1. Workshops (Definition der Ziele, Klärung der Aufgabenstellung und der Nutzungsanforderungen der Schule sowie der Rahmenbedingungen). Die Beauftragung mit Arbeitsproben sind nicht gleichzustellen mit Vorentwürfen. Es erfolgt keine komplette Entwurfsplanung, sondern ist vielmehr als skizzenhafter Vorschlag zur Herangehensweise zu verstehen als Grundlage für die Auswahlentscheidung. Es erfolgt keine doppelte Bezahlung der Planung und außerhalb der HOAI.

Herr Richter ergänzt, dass VOF-Verfahren seit Jahren durchgeführt werden; neu sei hier die Beteiligung von Mitgliedern des Gestaltungsrates und des Bauausschusses. Er verweist hier auf die bereits gesammelte Erfahrung bei dem Vorhaben Sporthalle Kurfürstenstraße.

 

Frau Hüneke unterstreicht, dass die Planungsschritte ohnehin statt finden und man jetzt nur den Beteiligungsrahmen erweitern möchte.

 

 

Auf die Frage von Herrn Boede, welche Mitglieder des Gestaltungsrates und des SBV-Ausschusses dann beteiligt werden, informiert Frau Hüneke, dass die Entscheidung im Gestaltungsrat und SBV-Ausschuss getroffen werden könne.

Die Anregung von Herrn Richter die Ausschüsse SBV und Bildung zu benennen, nimmt sie in den Antrag auf.

 

 

Folgender von der Antragstellerin geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass vor Beginn der jeweiligen VOF-Verfahren für Neubauten von Schulen und Sporthallen die besonderen Nutzungsanforderungen sowie die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dies soll in einem Workshop in der Verantwortung des KIS unter Einbeziehung der Nutzerseite, von Mitgliedern des Gestaltungsrates und des Bau-Ausschusses durchgeführt und das Ergebnis jeweils der Stadtverordnetenversammlung als Mitteilungsvorlage vorgelegt werden. Zum Abschluss des VOF-Verfahrens soll die Entscheidung in dem gleich zusammengesetzten Kreis gefällt werden. Die Ausschüsse SBV und Bildung werden über das Ergebnis informiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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