09.09.2014 - 5.3 BE zum B-Plan Potsdam-West im Bereich Scholle 51

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Herr Heuer informiert, dass er die Nachricht erhalten habe, dass die Verwaltung beabsichtigt in Abweichung zum Bebauungsplan eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB zu erteilen. Er erinnert, dass der Bebauungsplan an dieser Stelle die Kita-Nutzung vorsieht.

Sollte dies der Fall sein, dann stellt es seines Erachtens eine Missachtung des Willens der Stadtverordnetenversammlung dar. Er habe erwartet, dass die Verwaltung eine von der STVV festgesetzte Satzung nicht in Teilbereichen für funktionslos erklärt, ohne die STVV zu beteiligen.

 

 

Herr Zeller (Stadtteilnetzwerk Potsdam-West) informiert, dass das Grundstück Scholle 51 seit 4 Jahren Arbeitsort für ca. 30 Künstlerinnen, Künstler und Kreativschaffende und u.a. zugleich als Begegnungsort für die Nachbarschaft dient. Er bittet diesen Standort zu erhalten. Ein Angebot für einen alternativen Standort ist bisher nicht erfolgt. Seine Ausführungen gibt Herr Zeller zu Protokoll (sh. Anlage).

 

 

Herr Beck informiert:

Die Verwaltung hat die Funktionslosigkeit der Festsetzung aus dem B-Plan 88 zur Kita Nutzung nach Erklärung der Nichtnotwendigkeit dieses Kitastandortes durch den zuständigen Fachbereich getroffen. Dies geschah vor dem Hintergrund eines seit Mitte 2013 vorliegenden Bauantrages eines privaten Investors und im aus Verwaltungssicht rechtlichglichen Rahmen. Herr Beck macht deutlich, dass auch bei einem anderen Antragsteller ein entsprechender Weg zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit gesucht worden wäre der rechtlich möglich ist.

Die Rechtsprechung zu dem Thema Funktionslosigkeit von B-Planfestsetzungen stellt sich aus seiner Sicht sehr differenziert dar, eine abschließende Entscheidung durch z.B. das Bundesverwaltungsgericht ist nicht bekannt.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder äern Ihr Unverständnis über das Verwaltungshandeln.

 

 

Herr Beck sagt zu diesen Vorgang bis zum nächsten SBV Ausschuss am 23.09.2014 gründlich aufzubereiten und vorzutragen. Bis zur rechtlichen Klärung wird der Genehmigungsprozess nicht weiter vorangetrieben.

Die Behandlung wird unter dem TOP Planungsrechtliche Situation Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 51 / B-Plan 88 erfolgen, ggf. unter Fortführung im nicht öffentlichen Teil.

 

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