23.09.2014 - 5.4 Information zum Straßenbeleuchtungsvorhaben mit...

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Herr Becker (Verkehr und Technik) informiert, dass es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung von 19 Stahlmasten mit technischer Mastaufsatzleuchte und Erdkabelverlegung handelt. Dieses Vorhaben löst die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) aus. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 100 T€. Alle Anlieger (Grundstückseigentümer) wurden schriftlich über die geplante straßenbauliche Maßnahme - Errichtung einer Beleuchtungsanlage - informiert und gebeten, sich innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme auszusprechen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich erfolgen muss und eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird.

 

Von den Anliegern hat sich keine Mehrheit gegen die Baumaßnahme ausgesprochen.

Der betroffene Straßenabschnitt hat eine Länge von 660 m.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im IV. Quartal 2014 umzusetzen.

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