23.09.2014 - 5.2 Planungsrechtliche Situation Grundstück Geschwi...

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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt dar, dass hier die Frage der Verwerfungskompetenz  bei der Festsetzung des Bebauungsplanes durch die Verwaltung aufgeworfen wurde. In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Gesichtspunkte.

 

Die Verwaltung ist kritisch im Umgang mit dem fachlichen Problem umgegangen, hat jedoch nicht genügend darüber nachgedacht, diejenigen, die die Planinhalte bestätigt haben, mit einzubeziehen. Er bestätigt, dass der Transport in Richtung Stadtverordnetenversammlung bzw. Fachausschuss hätte erfolgen müssen. Dies ist bedauerlicherweise unterblieben und die Kritik zu Recht erfolgt.

 

Inhaltlich informiert Herr Goetzmann, dass die ursprüngliche Planungsabsicht nicht mehr umsetzbar ist. Das ist ein Problem, was seit etwa 3 Jahren bekannt ist. Da zu diesem Zeitpunkt die Erklärung durch den Fachbereich Jugend und Familie erfolgte, dass das Grundstück für einen Kita-Bedarf nicht mehr benötigt wird.

 

Herr Goetzmann greift das Verhältnis des Bebauungsplanes zur aktuellen Bestandssituation auf und informiert, dass auch die heutige Nutzung auf dem Grundstück nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspreche. D.h. eine Sicherung der Bestandssituation über den bestehenden Bebauungsplan ist nicht möglich.

 

Es ergeben sich 2glichkeiten zum Umgang mit der Lage

 

-              einen Lösungsweg über die Eigentumssituation, oder

 

-              die Stadt fasst den B-Plan an, bestimmte Nutzungsstruktur in Konkretisierung der Gemeinbedarfsfläche öffentliche Ausrichtung, damit Anspruch auf das Angebot der Stadt zur Übernahme zum Verkehrswert

 

Herr Goetzmann erläutert, dass eine Fläche, die im B-Plan als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt wird, regelmäßig zusätzlich spezifisch zu untersetzen ist. Hier die Spezifizierung Gemeinbedarf Kita.

 

 

Von Seiten verschiedener Ausschussmitglieder erfolgt erneut Kritik am Verhalten der Verwaltung. Die Funktionsloserklärung sei nicht hinnehmbar.

 

 

 

Herr Jäkel erinnert, dass er gebeten hatte, die Bescheinigung des Fachbereiches, dass keine Kita an diesem Standort benötigt wird, zu übermitteln. Er bittet diese dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

 

Auf die Frage zur Umsetzung des aktuellen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung teilt Herr Goetzmann mit, dass er diesen im Wortlaut erst heute morgen erhalten habe und so kurzfristig keine Aussagen machen könne.

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass er weitere Informationen nur im nicht öffentlichen Teil geben könne.

 

 

Frau Hüneke stellt den GO-Antrag auf Schluss der Debatte:

Dieser wird abgestimmt mit 5/0/1.

 

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