11.11.2014 - 6.1 Verständigung zu bisher getroffenen Verabredung...

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Frau Hüneke macht aufmerksam, dass es in der Vergangenheit mehrere Verabredungen zur gemeinsamen Arbeitsweise zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und der Verwaltung gegeben habe. Frau Hüneke hatte angeboten, diese aufzubereiten und vor allen auch den neuen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben und um eine nochmalige Verständigung im Ausschuss gebeten.

 

Die von Frau Hüneke zusammengestellten Punkte sind den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung bereits in einer früheren Sitzung übermittelt worden.

 

Zu den einzelnen Punkten erfolgt eine kurze Verständigung mit geringfügigen Änderungen.

 

 

Der SBV-Ausschuss bekräftigt folgende ergänzende Verabredungen zur gemeinsamen Arbeitsweise des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen und dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam:

 

  1. Zum Radverkehrskonzept werden im Sinne des Beschlusses der STVV die Maßnahmen für das Folgejahr im Einbringungsmonat des Haushaltsentwurfes, die konkreten Planungen bis spätestens April des entsprechenden Jahres vorgestellt. Außerdem sollen Planungen für Fördermittelanträge vorgestellt werden.

 

  1. Zum Konzept zum Erhalt der Natursteinpflasterstraßen werden im Sinne des Beschlusses der STVV die Maßnahmen für das Folgejahr im Einbringungsmonat des Haushaltsentwurfes, die konkreten Planungen bis spätestens April des entsprechenden Jahres vorgestellt.

 

  1. Nach Vorlage der Bauinvestitionsplanung Medien der Stadtwerke entsprechend dem Beschluss der STVV wird der Abgleich der geplanten Tiefbaumaßnahmen der Stadt mit den Investmaßnahmen Medien der Stadtwerke (Objekt- und Zeitplanung) dem Ausschuss hrlich vorgelegt.

 

  1. Verwaltungsentscheidungen, insbesondere zu stadtplanerischen Fragen oder zu Vorkaufsrechten werden unverzüglich dem Ausschuss vorgestellt, wenn dabei Diskrepanzen zu Wortlaut oder Intention von Bebauungsplänen oder anderen STVV-Beschlüssen erkennbar werden.

 

Das Verfahren zur Liste der Bauanträge wird bis auf weiteres beibehalten.

 

 

  1. Bauvorhaben- bzw. - anträge werden so schnell wie möglich vorgestellt, wenn der Umgebungsschutz des UNESCO-Weltkulturerbes absehbar konfliktträchtig betroffen ist.

 

  1. r Termine außerhalb der regulären Ausschusstermine sind Status und Konsequenzen vorher klar zu benennen. Bei inhaltlichem Konsens ist die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gegeben. Die Ergebnisse sind umgehend im Protokoll zu versenden.

 

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