02.09.2014 - 8 Informationen der Verwaltung

Reduzieren

Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in der LHP

 

Frau Müller-Preinesberger informiert, dass das MASF in einem Schreiben vom 28.08.2014 mitgeteilt hat, dass es sich im Hinblick auf die derzeit sehr angespannte Situation ausdrücklich ein sonderaufsichtsrechliches Tätigwerden gegenüber denjenigen Kommunen vorbehält, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen. Bisher konnten 161 Flüchtlinge in Potsdam aufgenommen werden. 175 sind aktuell in diesem Jahr in Potsdam noch aufzunehmen. Das Objekt in der Grotrianstraße wird erst im Frühjahr 2015 fertig. Auch das Objekt An den Kopfweiden kann erst frühestens im Januar 2015 fertiggestellt werden. Zelte und Turnhallen sollten aus Sicht der LHP verhindert werden. Derzeit werden mit Hochdruck sämtliche Möglichkeiten geprüft.  Auch ein Notfallplan muss erarbeitet werden. Die LHP hat bisher 48 % der diesjährigen Aufnahmequote erfüllt.

 

Frau Schulze findet das Inserat der Stadt bezüglich der Grundstückssuche gut und würde begrüßen, wenn sich daraufhin Bürger melden. Sie weist darauf hin, dass nach aktuellem Stand die Gemeinschaftsunterkunft  An der Alten Zauche mit 197 Personen belegt ist. Sie fragt, wie viele Personen sich davon lediglich einen oder zwei Tage im Monat in der Einrichtung aufhalten. Sie bittet auch um einen  Aussagen zur Aufenthaltsdauer der Kurzzeitnutzer.

Abschließend fragt sie, bis wann der Notfallplan erarbeitet werden soll und macht deutlich, dass bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Potsdam keine „Feuerwehrpolitik“ betrieben werden soll.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass die Zahlen der Kurzzeitnutzer der Einrichtung in einer Liste erfasst sind, die als Anlage zum Protokoll ausgereicht werden kann.

Gemeinsam mit der Beauftragten für Migration und Integration, dem Migrantenbeirat und der Auswahljury zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge wird ein Notfallplan erarbeitet, der dann dem GSI-Ausschuss vorgestellt wird. Zu diesem Notfallplan könnte u.a. auch die Anmietung von Pensionszimmern gehören, aber auch Liegenschaften, die nicht zentral in der Stadt, sondern etwas abgelegen sind.

Sie sagt zu, in der nächsten Sitzung des GSI-Ausschusses eine erste kurze Stellungnahme dazu zu geben.

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass der zukünftige Bedarf eingeschätzt und ein zusätzlicher Puffer eingebaut werden muss. Es muss auch eine gemeinsame Strategie mit den Wohnungsunternehmen entwickelt werden, da auch die Vermittlung in eigenen Wohnraum betrachtet werden muss, um dies weiter zu forcieren.

Als Anlage an das Protokoll könne die Matrix der bisher geprüften Grundstücke ausgereicht werden. Dies soll in der Oktobersitzung 2014 als reguläres Thema aufgerufen werden.

 

Frau Dreusicke regt an, Maßnahmen zu treffen, dass Flüchtlinge auch auf andere Gebiete verteilt werden, die nicht so belastet sind.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt daraufhin, dass bereits Kontakt zu anderen Landkreisen aufgenommen wurde. Frankfurt/Oder war die einzige Kommune, die vorübergehend 20 Personen aufgenommen hat. Die aufzunehmende Zahl der Flüchtlinge wird als Quote anhand der Einwohnerzahl berechnet. Hier handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Auch in anderen Gebietskörperschaften gibt es Probleme bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Sie macht dabei auch deutlich, dass die Landeshauptstadt Potsdam auch viele Flüchtlinge mit einer Behinderung aufgenommen hat. Die höheren Kosten muss derzeit die LHP tragen.

 

10. Lauffest zugunsten der Stiftung Altenhilfe

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass am 05. September 2014 das 10. Lauffest zugunsten der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ stattfindet. Diese Stiftung wurde im Dezember 1993 durch die Stadtverordnetenversammlung ins Leben gerufen und erfüllt ihren Zweck darin, unverschuldet in Not geratenen älteren Potsdamerinnen und Potsdamern unbürokratisch zu helfen. Auch zum 10. Lauffest gibt es wieder ein buntes und umfangreiches Programm.

 

Überarbeitung der Arbeitsanweisung Kosten der Unterkunft

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) teilt mit, dass die Arbeitsanweisung zur Festlegung der Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft und Heizung von 2009 dahingehend geändert wird, dass die angemessene Nettokaltmiete per Änderungsverfügung von 5,50 Euro auf 5,80 Euro / m²  angehoben wird. Wichtiges Kriterium für diese Festlegung ist die Miethöhe der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen.

Um den Zugang zu gebundenem  Wohnraum auch zukünftig für Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII zu ermöglichen, ist eine Anpassung der abstrakt angemessenen Nettokaltmiete auf 5,80 Euro erforderlich. Die angemessenen kalten Betriebskosten betragen weiterhin 1,80 Euro / m².

Die Verfügung stellt eine Übergangslösung dar, da nach aktueller Rechtsprechung ein schlüssiges Konzept erarbeitet werden muss. Dafür sollten die Daten des Mietspiegels verwendet werden. Das schlüssige Konzept soll durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Auf Nachfrage von Frau Schulze, ab wann Übergangregelung gültig ist, teilt Herr Jekel mit, dass diese am 01.10.2014 in Kraft treten soll.

 

Schulze bittet darum, dass die Richtlinie den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt wird. Dies wird durch Frau Müller-Preinesberger zugesagt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Buchheim,  wie die Erhöhung um 0,30 Euro zustande kommt, erklärt Herr Jekel, dass sich die Förderrichtlinie des Landes, aber auch der Mietspiegel verändert haben. Hier zeichnet sich Erhöhungsbedarf ab.

 

Abschließend teilt Frau Müller-Preinesberger mit, dass zum TOP 11.2 auch eine Information zum aktuellen Stand des Wohnungsmarktkonzeptes gegeben wird.

 

 

Männergesundheitstag

 

Frau Latacz-Blume (FB Soziales und Gesundheit) teilt mit, dass am 25.09.2014 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Poliklinikvorplatz am Klinikum „Ernst von Bergmann“ der Männergesundheitstag durchgeführt wird. Sie reicht die entsprechenden Flyer aus.

 

Reduzieren