01.10.2014 - 5.1.2 Berücksichtigung von Sozialspekten bei Grundstü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende gibt zunächst Herrn Scheffler (BL 117 Grundstücksmanagement) das Wort.

Herr Scheffler skizziert die Rahmenbedingungen, die es beim Verkauf von Grundstücken zu beachten gibt. Gemäß § 79 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sollen Vermögensgegenstände, inklusive Grundstücke, zu ihrem vollen Wert veräert werden. Sollten Grundstücke unter dem Verkehrswert (der am Markt zu erzielende Preis) verkauft werden, bedürfen diese Kaufverträge der Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Bei Veräerungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die dem sozialen Wohnungsbau dienen, kann gem. § 2 Abs. 4 Genehmigungsfreistellungsverordnung, auf bis zu 40 % des Kaufpreises (mindestens Verkehrswert) verzichtet werden. Herr Scheffler gibt an, bis zum Januar 2015 ein Konzept für das FIS-Vermögen der Landeshauptstadt Potsdam zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Herr Kaminski möchte die Bedingungen, die diese Möglichkeiten haben, erläutert bekommen.
Herr Exner erwidert, dass bereits eine Mitteilungsvorlage beschlossen wurde. Grundsätzlich müssen Grundstücke zum vollen Verkaufswert veräert werden, sonst bedürfen diese einer Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde. Außerdem müssen Vermögensgenstände immer zum Verkehrswert aktiviert werden.

 

Herr Schüler bringt ein, dass die Anzahl dieser Verkäufe aufgrund der fehlenden Anzahl der Grundstücke beschränkt ist und man deshalb von den Verkaufsvorschriften weg kommen müsse.

 

Herr Heuer gibt zu bedenken, dass es keinen neuen Beschluss bedarf, da bereits ein Beschluss 14/SVV/0862 Kein Verkauf ohne Bedingungen existiert.

Frau Heise unterstützt diese Ansicht.

 

Herr Kaminski legt noch einmal den Augenschein auf den sozialen Mehrwert.

Er schlägt eine Änderung des Antrages vor.

 

Dieser Verfahrensvorschlag und das Ergebnis der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Dezember 2014 vorzulegen.“

 

Dieser Änderung wird zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zu entwickeln, der Abweichungen von der Höchstverbotsvergabe von Grundstücken bzw. Häusern für solche Bewerber_innen ermöglicht, die sich verbindlich verpflichten, dauerhaft preisgünstige Wohnungen zu vermieten. Dies soll gleichermaßen für Ausschreibungen der Stadt Potsdam wie für städtische Gesellschaften angewendet werden.

Es ist zu prüfen, ob solcher Verfahrensvorschlag auch für die Realisierung städtisch bedeutsamer Konzepte mit sozialem Mehrwert für den Stadtteil ermöglicht werden kann.

 

Dieser Verfahrensvorschlag und das Ergebnis der Prüfung sind der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im September Dezember 2014 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0