19.11.2014 - 4.1.1 Mobilitätsticket Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kaminski bringt einen geänderten Antrag ein.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen zur Inanspruchnahme des Mobilitätstickets Potsdam für Kinder und Jugendliche als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften für Empfänger von Leistungen aus dem SGB II oder dem SGB XII sofort wieder eingeführt werden und im Falle der Ablehnung durch die Kommune auf den Grundlage der Schülerbeförderungssatzung wie bisher durch das Jobcenter Potsdam ausgestellt wird.“

 

Herr Exner führt aus, dass das Mobilitätsticket im Land Brandenburg, welches zu einem ermäßigten Preis ausgegeben wird, weiter läuft und bezuschusst wird. Ihm ist dazu keine Veränderung bekannt. Somit sieht Herr Exner die Lücke, die es zu schließen gilt, nicht als gegeben.

 

Herr Heuer merkt an, dass das Mobilitätsticket auch weiterhin auf der Internetseite der ViP zu finden sei und somit auch zu erwerben. 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen. Der Antrag wird abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen zur Inanspruchnahme des Mobilitätstickets Potsdam für Kinder und Jugendliche als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften für Empfänger von Leistungen aus dem SGB II oder dem SGB XII sofort wieder eingeführt werden und im Falle der Ablehnung durch die Kommune auf den Grundlage der Schülerbeförderungssatzung wie bisher durch das Jobcenter Potsdam ausgestellt wird.“

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage