17.12.2014 - 4.1.1 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
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Herr Exner erläutert kurz die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2015/2016.

Der Doppelhaushalt enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für die Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt veranschlagt.

Er erläutert, dass die investiven Schlüsselzuweisungen der LHP im Vergleich der Jahre 2012 und 2019 um rund 10 Mio. Euro sinken.

Diese Differenz zeigt deutlich, dass ein Umdenken für die finanzielle Zukunft Potsdams erforderlich wurde. So hat die LHP ihren Fokus nicht mehr nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich, sondern vielmehr die Anforderung, aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kassenwirksame Überschüsse zu erwirtschaften, welche zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden können. Potsdam hat einen investitionsorientierten Haushalt.

Somit kann Potsdam in die Lage versetzt werden aus eigener Kraft zur investieren und verbessert seine Situation im kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahren.

 

Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden folgende Herausforderungen berücksichtigt:

  1. KIS-Wirtschaftsplan 2015 / Fortsetzung Umsetzung Schulentwicklungspaket
  2. Investitionspaket Verkehrsinfrastruktur
  3. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
  4. Verwaltungscampus
  5. Luftschiffhafen
  6. u.v.m.: Kita-Finanzierung

 

Investitionspaket Verkehrsinfrastruktur

Aufgrund der guten Entwicklung Potsdams muss die Verkehrsinfrastruktur mit dem öffentlichen Personennahverkehr als weitere Herausforderung betrachtet werden. Es muss modernisiert, saniert und erweitert werden. Dabei beträgt das Investitionsvolumen bis 2019 rund 50 Mio. Euro. Die in Aussicht gestellten Schlüsselzuweisungen vom Land für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13,6 Mio. Euro sollen nach dem Haushaltsentwurf zur Senkung dieses Kreditbedarfes verwendet werden, so dass die jährlichen zusätzlichen Refinanzierungsbelastungen der LHP für den ÖPNV entsprechend verringert werden nnen.

 

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

Die Landeshauptstadt Potsdam hat entsprechend der Vorgaben des MASF unter Bezug auf das Landesaufnahmegesetz eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen aufzunehmen.

Infolgedessen müssen Gelder für diese aus dem kommunalen Haushalt bereitgestellt werden.

 

Verwaltungscampus

Der Gesamtsanierungsbedarf des Verwaltungscampus liegt bei 30 Mio. Euro, wobei 10 Mio. Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden sollen.

 

Luftschiffhafen

r die Instandhaltung werden im Haushaltsjahr 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro benötigt. Zusätzlich entstehen Mehrbedarfe u.a. für Wohnheim, Bewirtschaftung Sportstätte etc. in Höhe von 1 Mio. Euro je Jahr.

 

Alles in allem ergibt sich u.a. durch die oben genannten Herausforderungen sowie der Umsetzung des „Schulentwicklungsplanes 2014-2020“ eine Belastung in Höhe von 16 Mio. Euro bis zum Jahr 2019.

 

Im Doppelhaushalt wurden alle Punkte berücksichtigt, so dass das Ziel einen ausgeglichenen Haushalt und aus eigener Kraft zu investieren ab 2017 mit einem leichtem Plus von 0,4 Mio. Euro erreicht werden könnte. 

 

Herr Boede fragt nach, warum die Volkshochschule für Flüchtlinge nicht umgebaut wurde um den Haushalt zu entlasten. Er meint, dass dieses die günstigere Lösung zur Unterbringung gewesen wäre als Container zu kaufen und aufzustellen.

 

Herr Richter erwidert, dass die Volkshochschule für 2 Mio. Euro verkauft werden konnte. Die Kosten für den Umbau wären deutlich höher, als die Container Lösung. Mit dem Erlös des Kaufvertrages könnten 3 Asylbewerberstandorte finanziert werden.

 

Nach einer Diskussion, ob die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen günstiger sei als ein Umbau der Volkschule, wird beschlossen, dass die Verwaltung eine Übersicht der

 

Einnahmen

Ausgaben

 

r Flüchtlinge zu erstellen hat. Darin soll unter anderem die Bundesmittel Berücksichtigung finden.

 

Herr Exner schlägt vor, dass am nächsten Finanzausschuss (14.01.2015) ein Mitglied des GB 3 zu dieser Thematik anwesend sein könnte.

 

Herr Heuer lässt für den nächsten Finanzausschuss einen Tagesordnungspunkt zur Flüchtlingskosten in Potsdam per Selbstbefassungsrecht erstellen.

 

Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

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Anlagen zur Vorlage