04.09.2014 - 4.5 Änderung der Liegebedingungen für Schiffe an Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt folgende neue Fassung ein und begründet diese:

Die StVV möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Verträgen für Anlegeberechtigungen an Potsdamer Schiffsanlegestellen folgende Änderungen einzuarbeiten:

  1. Das Laufenlassen der Schiffsmotoren wird maximal für Liegezeiten bis zwei Stunden gestattet. Bei längeren Liegezeiten sind verbindlich vorhandene stationäre Stromversorgungsanlagen gegen Entgelt zur Nutzung vorzuschreiben.         Gemeinsam mit der EWP ist zu prüfen, wie und bis wann weitere noch leistungsfähigere Strompoller im Hafen ernzt werden können, die für die Versorgung großer Kreuzfahrtschiffe erforderlich sind, für die die vorhandenen Strompoller nicht ausreichen. Die betrieblichen und vertraglichen Belange der Weißen Flotte sind in die Prüfung einzubeziehen. Für die Zeit bis zur Realisierung sind Übergangsregelungen für das Anlegen großer Schiffe vorzuschlagen, die die Umweltbelange berücksichtigen.

 

  1. Die Regeln zur Betankung von Wasserfahrzeugen sind zur Wahrung des Umwelt- und Gesserschutzes rechtssicher zu ergänzen.

 

  1. Dem KOUL-Ausschuss bis März 2015 über das Ergebnis der Untersuchungen zu berichten.

 

 

Herr Praetzel (Grün- und Verkehrsflächen) berichtet, dass die Stadt hier keine Möglichkeit habe, rechtlich tätig zu werden. Vertragspartner für die Anlegestellen ist die Weisse Flotte.

Die Betankung erfolgt von der Wasserseite, so dass keine Einflussmöglichkeiten bestehen. Im Gespräch mit der Weissen Flotte für die Liegestellen wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, die Vertragspartner auf die Einhaltung der rechtlichen Normen beim Betanken hinzuweisen.

Bzgl. der Stromversorgung besteht bei einem Kreuzfahrtschiff ein großer Verbrauch; gemeinsam mit der EWP wird geprüft, welche Möglichkeiten bestehen.

Hinsichtlich der Immission erfolgt die Beauftragung zur Messung der Werte.

Die Thematik Stromversorgung wird einer Prüfung unterzogen.

 

 

Herr Walter stellt für die Fraktion B90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag:

Unter Punkt 1 ist nachfolgender Satz einzufügen:

Ein generelles Laufenlassen der Motoren ist bei Liegezeiten, die über das Ein- und Aussteigen von Personen hinausgeht, für Schiffe ohne Dieselparktikelfilter nicht gestattet“.

 

 

Herr Praetzel wiederholt, dass es hierfür keine gesetzliche Handhabe gebe, vielmehr müsse auf das Umweltverhalten der Nutzer abgezielt werden.

 

 

Herr Beck macht aufmerksam, dass es sich bei dem Betankungsumfall um einen einmaligen Vorgang gehandelt habe. Ursache war hier menschliches Versagen; so etwas wird man nicht ausschließen können. Er ergänzt, dass es für Betankungsvorgänge eine Regelung gibt.

 

 

Nach Äußerungen weiterer Ausschussmitglieder zieht Herr Walter den EA der Fraktion B90/Grüne zurück und Herr Jäkel stellt folgenden geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Betreiber der Potsdamer Schiffsanlegestellen folgende Änderungen in den Verträgen für Anlegeberechtigungen an Potsdamer Schiffsanlegestellen folgende Änderungen einzuarbeiten zu prüfen:

  1. Das Laufenlassen der Schiffsmotoren wird maximal für Liegezeiten bis zwei Stunden gestattet. Bei längeren Liegezeiten sind verbindlich vorhandene stationäre Stromversorgungsanlagen gegen Entgelt zur Nutzung vorzuschreiben.

Gemeinsam mit der EWP ist zu prüfen, wie und bis wann weitere noch leistungsfähigere Strompoller im Hafen ergänzt werden können, die für die Versorgung großer Kreuzfahrtschiffe erforderlich sind, für die die vorhandenen Strompoller nicht ausreichen. Die betrieblichen und vertraglichen Belange der Weißen Flotte sind in die Prüfung einzubeziehen. Für die Zeit bis zur Realisierung sind Übergangsregelungen für das Anlegen großer Schiffe vorzuschlagen, die die Umweltbelange berücksichtigen.

 

  1. Die Regeln zur Betankung von Wasserfahrzeugen sind zur Wahrung des Umwelt- und Gewässerschutzes rechtssicher zu ergänzen.

 

  1. Dem KOUL-Ausschuss bis März 2015 über das Ergebnis der Untersuchungen zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1