04.09.2014 - 5.1 Radwegmarkierung für die Kurve am Landtag, BE z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Kahle informiert, dass die Stadtverwaltung mit der Polizei geprüft hat, ob in der Breiten Straße im Bereich des Landtages eine Trennung des Fußgänger- und Radverkehrs erfolgen muss. Zu berücksichtigen ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 1990, welche sich zur Wiederherstellung des historischen Stadtschlossgrundrisses bekannt hat. Damit ist die entsprechende Gebäudeecke des Landtages festgelegt worden. Die Kompromissfindung war schwierig. Im Ergebnis der Prüfung kann mitgeteilt werden, dass für eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern keine Veranlassung besteht, da die Verkehrsflächen derzeit unfallunauffällig sind. Auch ist der bestehende Verkehrsraum nicht ausreichend breit, um Fußgänger und Radfahrer wirkungsvoll und rechtssicher zu trennen. Es ist zu befürchten, dass sich durch die geforderte Trennmarkierung die Situation verschlechtert, da dann jeder Verkehrsteilnehmer auf seine Verkehrsfläche besteht und damit eine Erhöhung der Geschwindigkeit von Radfahrern zu befürchten ist.
Von daher ist für diese Situation die Regelung des § 1 StVO anzuwenden, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht von den Verkehrsteilnehmern erfordert. Zur Erhöhung der gegenseitigen Rücksichtsnahme wurden in diesem Bereich zwei Hinweisschilder aufgestellt, die die Verkehrsteilnehmer auffordern, sich mit Rücksicht zu bewegen.
Herr Karl stimmt den Ausführungen von Herrn Kahle aus fachlicher Sicht zu.
Auf die Frage von Herrn Rietz, ob der Beschluss der STVV auch die Prüfung beinhalte, Radwege an anderer Stelle zu führen, erwidert Herr Kahle, dass die Stadt dies nicht für notwendig halte.