02.10.2014 - 3.7 Parkplatzproblematik in Potsdam

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Das Ergebnis des Prüfauftrages ist der vorliegenden Mitteilungsvorlage umfassend dargestellt worden. Herr Wustrack (AG Straßenverkehrsbehörde) geht erläuternd auf einzelne Details ein.

 

Er ergänzt auf die Nachfrage von Herrn Karl zum Wohngebiet Drewitz, dass der Bewohnerparkbereich nur den öffentlichen Verkehrsraum betrifft und nicht für private Parkplätze gilt. Auf privaten Parkplätzen gilt nicht die StVO. Der Eigentümer bestimmt über die in seinem Eigentum befindliche Parkfläche.

Grundsätzlich ist Parken in zweiter Reihe verboten.

 

 

Herr Jäkel regt an z.B. die Wohnungsgesellschaften zu sensibilisieren, ein Mindestmaß an öffentlichen Parkplätzen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

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