29.06.2015 - 4 Anpassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt...

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Frau Mikulcova übergibt das Wort an die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen, Herrn Dr. Förster und Herrn Schrewe zur Erläuterung ihres Vorschlages betreffend die Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Herr Schrewe weist darauf hin, dass in der aktuellen Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam, § 8 Migrantenbeirat, Abs. 3 wie folgt formuliert ist: "wählbar sind Personen, die gemäß Abs. 2 wahlberechtigt sind, ferner nach dem BbgKWahlG wählbare Deutsche, die von den wahlberechtigten Personen im Sinne des Abs. 2 vorgeschlagen werden.

Da entsprechend dem Abs. 2 die Bürgerinnen und Bürger mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft und Doppelstaatler ab dem 16 Jahr wahlberechtigt seien, seien sie somit auch wählbar. In Deutschland verfügen jedoch nirgendwo 16-jährige über das passive Wahlrecht, auch nicht bei den Kommunalwahlen im Land Brandenburg. Außerdem bedeutet die derzeitige Formulierung, dass zwar ausländische Bürgerinnen und Bürger und Doppelstaatler ab 16 Jahre, jedoch Deutsche, die von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden, erst ab 18 Jahre wählbar seien. Das ist eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung. Die Wählbarkeit aller wahlberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamer muss also an das Alter ab 18 Jahre gebunden sein. Herr Schrewe schlägt vor, den oben genannten Absatz in der Hauptsatzung wie folgt zu formulieren:

"Wählbar sind Personen, die gemäß Abs. 2 wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, ferner nach dem BbgKWahlG wählbare Deutsche, die von den wahlberechtigten Personen im Sinne des Abs. 2 vorgeschlagen werden."

 

Frau Mikulcova betont, dass eine Ungleichbehandlung bei dem passiven Wahlrecht behoben werden müsse. Allerdings werde der Migrantenbeirat vom ehrenamtlichen Engagement getragen und es sei doch vorstellbar, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an der Arbeit des Migrantenbeirates ernsthaft beteiligen möchten, ohne das 18. Lebensjahr erreicht zu haben. Sie fragt die Mitglieder nach ihrer Einschätzung. Die Wählbarkeit mit 16 Jahren für den Migrantenbeirat hält sie für wichtig. Sie fragt ebenfalls die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wie viele Fälle es bei der letzten Wahl gegeben habe. Frau González Olivo bekräftigt, dass in der nächsten Zeit noch mehr junge Flüchtlinge nach Potsdam kommen werden und man die Möglichkeit für diesen jungen Menschen nicht verbauen sollte, sich in der neuen Heimat politisch ehrenamtlich engagieren zu können. Herr Förster informiert, dass bei der letzten Wahl keine unter 18. Jährige zur Wahl vorgeschlagen worden sind.

 

Frau Mikulcová schlägt vor, den § 8 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam zu ändern und bittet das Rechtsamt, um eine Formulierung, welche die Ungleichbehandlung vermeidet, jedoch auch 16-Jährige an der Arbeit des Migrantenbeirates nicht ausschließt.

5 Mitglieder stimmen für diesen Vorschlag und eins dagegen, somit wird dieser Vorschlag angenommen.

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