28.01.2015 - 7.23 Änderung des Beschlusses 14/SVV/1013 (Unterbrin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Frau Müller-Preinesberger eingebracht; sie beantwortet anschließend die Nachfragen von Stadtverordneten.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Anstelle des im Beschluss 14/SVV/1013 unter Punkt 5 genannten Grundstücks im Reiherweg wird nunmehr das städtische Grundstück in der David-Gilly-Straße, (Flurstück Bornstedt, Flur 1, 377/1) zur Flüchtlingsunterbringung genutzt.

 

  1. Die Kapazität der Flüchtlingsunterbringung am Standort David-Gilly-Straße, (Flurstück Bornstedt, Flur 1, 377/1)  wird auf 50 Plätze (+10 Not-Plätze) begrenzt.

 

  1. Die Nutzung des im Beschluss 14/SVV/1013 unter Punkt 4 genannten Grundstücks  der Pro Potsdam GmbH (Flur 20, Gemarkung Potsdam) wird nicht wie unter Punkt 7 d des Beschlusses 14/SVV/1013  kostenfrei, sondern zu einem jährlichen Nutzungsentgelt von 2 % des noch gutachterlich festzustellendem Bodenwertes  zur Verfügung gestellt.

  Die aktuell vorliegende Bodenwertberechnung geht von einem Verkehrswert von 268.000,00 Euro und somit von einem jährlichen Nutzungsentgelt von 5.360,00 Euro aus.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen